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  • 12.01.2009 | Arbeitsrecht

    Angestellter Taxifahrer muss Ersatzfahrzeug erhalten

    Ein Taxiunternehmer gerät in Annahmeverzug, wenn er seinem angestellten Taxifahrer, dessen zugewiesenes Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht einsatzbereit ist, kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Nachdem Arbeitgeber und Taxifahrer sich in einem vorherigen Verfahren über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hatten, musste der Arbeitgeber aufgrund des Annahmeverzugs dem Taxifahrer jetzt noch den bis zum rechtskräftigen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses offenen Lohn zahlen, obwohl dieser nicht mehr gearbeitet hatte. (LAG Köln, Urteil vom 20.2.2008, Az: 7 Sa 753/06)(Abruf-Nr. 083638)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 3 | ID 123848