01.10.2004 | Arbeitsrecht
Anspruch auf Aufwendungsersatz für Home-Office?
Einem Arbeitnehmer steht für sein Home-Office ein Aufwendungsersatz vom Arbeitgeber auch dann zu, wenn er Räume eines Hauses nutzt, das ihm und seinem Ehegatten gehört. Die Ersatzpflicht setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer Miete zahlt, entschied das BAG. Allein in der Nutzung der privaten Räumlichkeiten liege das Vermögensopfer des Arbeitnehmers. Der Verzicht auf 8 qm Wohnraum gehöre nicht mehr zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers. Er sei nicht mit der regelmäßigen Vergütungszahlung abgegolten.
Wichtig: Der Arbeitnehmer verwirkt seinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, wenn er sich zur Vorlage beim Finanzamt Bescheinigungen ausstellen lässt und die Aufwendungen als Werbungskosten geltend macht. (Urteil vom 14.10.2003, Az: 9 AZR 657/02; Abruf-Nr. 042236 )