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  • 31.07.2008 | Arbeitsrecht

    Aufhebungsvertrag – Schadenersatz wegen falscher Beratung

    Teilt der Arbeitgeber bei einem Beratungsgespräch über einen Aufhebungsvertrag dem Arbeitnehmer mit, dass der Rentenminderungsausgleich nicht steuerpflichtig sei und erweist sich dies im Nachhinein als falsch, ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Ersatz wegen des Steuerschadens verpflichtet. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern weist in seinem Urteil gleichzeitig darauf hin, dass es dem Arbeitgeber auch nichts nützt, wenn der Betrag in der Vereinbarung als Bruttobetrag ausgewiesen ist.  

    Beachten Sie: Der Arbeitgeber muss Fragen des Arbeitnehmers hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht beantworten. Tut er es doch, haftet er für die Folgen von Fehlern, die ihm dabei unterlaufen. Denn erteilt er dem Arbeitnehmer Auskünfte, müssen sie richtig und vollständig sein (ständige Rechtsprechung des BAG; zuletzt Urteil vom 17.10.2000, Az: 3 AZR 605/99). (Urteil vom 27.2.2008, Az: 1 Sa 170/07)(Abruf-Nr. 081666

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 130 | ID 120818

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