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  • 01.02.2003 | Arbeitsrecht

    Kosten des Auszubildenden bei auswärtiger Berufsschule

    Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinem Auszubildenden die Kosten für die Unterbringung während des Blockunterrichts an einer auswärtigen Berufsschule zu ersetzen. Der Arbeitgeber muss den Auszubildenden während dieser Zeit nur freistellen und ihm die Vergütung für diese Zeit weiter zahlen. Das hat das BAG entschieden. Die Kosten der Teilnahme am auswärtigen Blockunterricht könnten dem Auszubildenden auferlegt werden, da der auswärtige Berufsschul-Blockunterricht nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolge. Dies widerspreche nicht dem Prinzip der Kostenfreiheit der Ausbildung. (Urteil vom 26.9.2002, Az: 6  AZR 486/00; Abruf-Nr.  032582 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 21 | ID 110838