07.07.2008 | Arbeitsrecht
Rückforderung zu viel gezahlter vermögenswirksamer Leistungen
Will ein Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus irrtümlich gewährte vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitnehmer zurückfordern, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen. Begründung des LAG Köln: Der Rückzahlungsanspruch steht rechtlich und wirtschaftlich unmittelbar im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. (Beschluss vom 7.2.2008, Az: 7 Ta 354/07)(Abruf-Nr. 081699)
Will ein Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus irrtümlich gewährte vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitnehmer zurückfordern, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen.
Quelle:
Ausgabe 07 / 2008 | Seite 113 | ID 120350
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