06.07.2009 | Aufklärungsbedarf bei Arbeitnehmern
Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld - aber
Arbeitnehmern drohen Steuernachzahlungen
Mit weiteren Erleichterungen soll das Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber noch attraktiver werden (3. Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze; Abruf-Nr. 092119). Weil das Kurzarbeitergeld für viele Arbeitnehmer aber nicht ohne steuerliche Folgen bleibt, sollten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auch über drohende Steuernachzahlungen informieren.
Erneute Verbesserungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld
Ab sofort kann das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate (bislang maximal 18 Monate) gezahlt werden. Außerdem bekommen Arbeitgeber für eine seit dem 1. Januar 2009 durchgeführte Kurzarbeit ab dem siebten Monat die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Für den Sechs-Monats-Zeitraum reicht es, dass in dem Unternehmen überhaupt Kurzarbeit durchgeführt wurde (zum Beispiel auch nur in einem Betriebsteil).
Wird bewilligte Kurzarbeit für drei oder mehr Monate unterbrochen, ist auf Antrag des Arbeitgebers keine neue Anzeige des Arbeitsausfalls erforderlich. Die Bezugsfrist läuft für den gesamten Bezugszeitraum weiter.
Unser Tipp: Einen ausführlichen Beitrag zum Kurzarbeitergeld finden Sie in der Ausgabe 4/2009, Seite 65 bzw. im Online-Archiv in „myIWW“.
Steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig