05.05.2008 | Aus- und Fortbildung
Schadenersatz wegen verweigerter Weiterbildung
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist durch Landesgesetze geregelt. Verweigert der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Freistellung für eine nach dem entsprechenden Gesetz gerechtfertigte Bildungsveranstaltung, hat der Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. In dem Fall vor vom LAG Hamm wollte ein Flugbegleiter einen Spanischkurs belegen. Sein Arbeitgeber wollte ihn dafür nur unbezahlt freistellen, weil das in Nordrhein-Westfalen geltende Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) nicht auf fliegendes Personal anwendbar und die Luftfahrtsprache zudem Englisch sei. Zu Unrecht, entschied das LAG. Der Sprachkurs sei eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 1 AWbG. Es sprach dem Arbeitnehmer deshalb den ausgefallenen Lohn als Schadenersatz zu. (Urteil vom 18.7.2007, Az: 18 Sa 243/07)(Abruf-Nr. 080297)