07.11.2008 | Aus- und Fortbildung
Steuerliche Behandlung von Fördermitteln an Arbeitnehmer
Fördermittel, die ein vom Arbeitgeber für eine berufliche Fortbildungsmaßnahme freigestellter Arbeitnehmer nach dem „KULAP-Programm“ (Landwirtschaft) erhält, sind steuerpflichtige Einkünfte nach § 22 Nr.?3?EStG. Der Arbeitnehmer hat die Fördermittel als Gegenleistung für seine Teilnahme an dem Förderprogramm erhalten. Eine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 EStG komme nicht in Betracht, weil die Fördermittel nicht aufgrund des SGB?III (Arbeitslosenversicherung) gezahlt wurden. Die Zahlungen sind auch nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, weil sie der beruflichen Weiterbildung des Arbeitnehmers dienen und nicht seiner Ausbildung.
Unser Tipp: Einen Teilerfolg erzielte der Arbeitnehmer aber vor dem BFH. Soweit ihm durch die Fördermittel tatsächlich entstandene eigene Aufwendungen erstattet wurden, dienten diese seiner Fortbildung im ausgeübten Beruf als Angestellter eines landwirtschaftlichen Betriebs. Insoweit ist ein Abzug als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit möglich. (Urteil vom 13.2.2008, Az: IX R 63/06)(Abruf-Nr. 082287)