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  • 01.05.2005 | Außerordentliche Einkünfte

    Vergütung für Diensterfindung

    Erhält ein Arbeitnehmer für eine Diensterfindung das nach dem Lizenzanalogieverfahren bemessene Entgelt in mehreren ungleichen Jahresraten, handelt es sich nicht um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit. Folge: Die Zahlungen unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz. (BFH, Urteil vom 26.1.2005, Az: VI R 43/00)(Abruf-Nr. 050123

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 74 | ID 87930

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