01.05.2005 | Außerordentliche Einkünfte
Vergütung für Diensterfindung
Erhält ein Arbeitnehmer für eine Diensterfindung das nach dem Lizenzanalogieverfahren bemessene Entgelt in mehreren ungleichen Jahresraten, handelt es sich nicht um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit. Folge: Die Zahlungen unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz. (BFH, Urteil vom 26.1.2005, Az: VI R 43/00)(Abruf-Nr. 050123)
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 74 | ID 87930