09.11.2009 | Auswärtstätigkeit
Kundeneinrichtung ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
Auch eine langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers. Das hat der BFH erwartungsgemäß in einem noch ausstehenden Verfahren (Ausgabe 10/2009, Seite 177) bestätigt.
Beachten Sie: Das BMF hat dieses und weitere Urteile zur Veröffentlichung vorgesehen, zusammen mit einem Anwendungsschreiben. Bislang hat die Finanzverwaltung - insbesondere bei Leiharbeitern - eine andere Auffassung vertreten (Ausgabe 5/2009, Seite 78). Es bleibt also spannend. (Urteil vom 9.7.2009, Az: VI R 42/08)(Abruf-Nr. 093427)
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 181 | ID 131389