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    GStB Gestaltende Steuerberatung

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    06.04.2009 | Auszubildende

    Ausbildungsbonus von bis zu 6.000 Euro für Arbeitgeber

    Uns erreichte folgende Leseranfrage: „Ich habe etwas von einem Ausbildungsbonus gehört. Was verbirgt sich dahinter und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Arbeitgeber den Bonus erhält?“  

    Unser Antwort: Der Arbeitgeber erhält den Ausbildungsbonus (§421r SGB III), wenn er einen Auszubildenden einstellt, der keinen bzw. nur einen Sonderschul- oder Hauptschulabschluss hat und sich bereits seit dem Vorjahr erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht („Altbewerber“). Der Auszubildende muss zusätzlich eingestellt werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn im Betrieb mehr Ausbildungsplätze bestehen, als im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Der Bonus richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung und kann bis zu 6.000 Euro betragen. Gefördert werden Auszubildende die frühestens am 1. Juli 2008 und spätestens am 31. Dezember 2010 ihre Ausbildung begonnen haben. Weitere Informationen finden Sie in einer Broschüre der Agentur für Arbeit unter der Abruf-Nr. 091015.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 59 | ID 125928

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