Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.11.2008 | Auszubildende

    Minijob trotz Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld

    Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, dürfen sie seit dem 1. August 2008 bis zu 400 Euro mit einem Minijob dazuverdienen, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Grund ist eine Erhöhung der Freibeträge. (Bundesagentur für Arbeit, Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 04/2008)(Abruf-Nr. 082945)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 185 | ID 122729