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  • 01.08.2007 | Auszubildende

    Wettbewerbsverstoß im Ausbildungsverhältnis

    Ein Auszubildender unterliegt während des Ausbildungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot. Verletzt er dieses schuldhaft, ist er seinem Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig. Diese Erfahrung musste der Auszubildende einer Versicherungsgesellschaft machen, der zahlreiche Versicherungen für eine andere Gesellschaft vermittelt hatte und anschließend für diese eine Generalvertretung eröffnete. Das BAG stellt in seiner Entscheidung klar, dass Auszubildende ebenso einem vertraglichen Wettbewerbsverbot unterfallen wie Arbeitnehmer – unabhängig von einer Regelung im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses sei einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers untersagt. Dies ergebe sich aus der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.  

    Beachten Sie: Aufgrund der genannten Fakten muss der Arbeitgeber die Konkurrenztätigkeit nicht ausdrücklich verbieten. Im Gegenteil: Der Arbeitnehmer muss gegebenenfalls das Einverständnis des Arbeitgebers einholen. (Urteil vom 20.9.2006, Az: 10 AZR 439/05) (Abruf-Nr. 063009

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 130 | ID 110364