01.05.2006 | Bauwirtschaft
Frist zur Erstattung des Lohnausgleichs läuft am 31. Mai aus
Gewerbliche Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben nach dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag (TV Lohnausgleich) Anspruch auf einen Lohnausgleich für die arbeitsfreien Tage vom 24. bis zum 26. Dezember und vom 31. Dezember bis zum 1. Januar. Auszugleichen sind die auf einen Wochenarbeitstag fallenden Tage. Die Soka-Bau erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag den gezahlten Lohnausgleich. Der Antrag muss aber bis zum 31. Mai gestellt werden.
Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 73 | ID 87950