01.11.2004 | Beitragszuschlag zum 1. Januar 2005
Höherer Beitragssatz für kinderlose Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung
Für kinderlose Arbeitnehmer erhöht sich zum 1. Januar 2005 der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozent. Diese im Kinder-Berücksichtigungsgesetz (KiBG) verabschiedete Neuregelung soll eine Vorgabe des BVerfG umsetzen. Danach müssen Eltern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung besser gestellt werden (Urteil vom 3.4.2001, Az: 1 BvR 1629/94).
Unser Service: Die Neuregelungen betreffen die §§ 55 bis 61 SGB XI. Den Gesetzestext finden Sie im Online-Service unter der Abruf-Nr. 042777 .
Kinderlose Arbeitnehmer müssen ab 1. Januar 2005 monatlich 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung zahlen. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin 0,85 Prozent.
Beachten Sie: In Sachsen zahlen kinderlose Arbeitnehmer künftig 1,6 Prozent (1,35 + 0,25 Prozent). Für die Arbeitgeber bleibt es bei 0,35 Prozent.
Den Zuschlag zahlen müssen kinderlose Arbeitnehmer, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Und zwar ab dem Monat, nach dem der kinderlose Arbeitnehmer das 23. Lebensjahr vollendet hat. Keinen Zuschlag zahlen
Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, |
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