05.02.2009 | Betriebliche Altersversorgung
Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente
Sehen Ruhegeldrichtlichtlinien vor, dass die gesetzliche Rente anteilig auf eine Betriebsrente angerechnet wird, ist bei einem Arbeitnehmer, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, die tatsächlich gezahlte gesetzliche Rente zugrunde zu legen, und nicht die Rente, die er bei Erreichen der Regelaltersgrenze hätte erzielen können. (LAG Köln, Urteil vom 23.6.2008, Az: 5 Sa 438/08)(Abruf-Nr. 083970)
Sehen Ruhegeldrichtlichtlinien vor, dass die gesetzliche Rente anteilig auf eine Betriebsrente angerechnet wird, ist bei einem Arbeitnehmer, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, die tatsächlich gezahlte gesetzliche Rente zugrunde zu legen, und nicht die Rente, die er bei Erreichen der Regelaltersgrenze hätte erzielen können.
Quelle:
Ausgabe 02 / 2009 | Seite 23 | ID 124386
Facebook
Werden Sie jetzt Fan der LGP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
Zu Facebook
Ihr Newsletter für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Einzigartige Verzahnung der Themen
- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
- entgeltbezogenes Arbeitsrecht