06.07.2009 | Betriebliche Altersversorgung
Keine Anrechnung beim Arbeitslosengeld II für Ehepartner
Der Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen sowie Zahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse im Zuge einer Gehaltsumwandlung stellen nach Ansicht des LSG Rheinland-Pfalz kein beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigendes Einkommen dar. Denn sie sind zweckgebunden. Im Urteilsfall wurde einem Ehemann das Arbeitslosengeld II wegen zur hoher Einkünfte seiner Ehefrau verweigert. Das zu hohe Einkommen ergab sich aber nur, weil die Zahlungen des Arbeitgebers mit berücksichtigt wurden. (Urteil vom 25.11.2008, Az: L 3 AS 118/07) (Abruf-Nr. 090591)
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 111 | ID 128297