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  • 06.04.2009 | Betriebliche Altersversorgung

    Lebenspartner und betriebliche Hinterbliebenenrente

    Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass am 1. Januar 2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner bestand, entschied das BAG. Es ließ jedoch offen, ob  

    • dazu ein aktives Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder
    • es ausreicht, wenn der Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden ist.

    Geklagt hatte der überlebende Lebenspartner gegen den ehemaligen Arbeitgeber seines verstorbenen Lebenspartners. Beim Arbeitgeber bestand eine Versorgungsordnung mit einer Hinterbliebenenversorgung zugunsten von Ehepartnern, nicht jedoch zugunsten von eingetragenen Lebenspartnern. Die Klage blieb aber erfolglos, weil der Lebenspartner bereits vor dem 1. Januar 2005 verstorben war. (Urteil vom 14.1.2009, Az: 3 AZR 20/07)(Abruf-Nr. 090252)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 58 | ID 125927