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  • 05.02.2009 | Betriebliche Altersversorgung

    Sozialversicherung bei Umwandlung laufenden Arbeitsentgelts

    Ein Leser stellte uns folgende Frage: „Sind monatliche Entgeltumwandlungsbeiträge zu alten § 40b-Direktversicherungen aufgrund der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zum 1. Januar 2009 sozialversicherungsfrei, wie es zum Teil in Fachmedien vertreten wird?“  

    Unsere Antwort: Nein, § 40b-Direktversicherungsverträge sind weiterhin sozialversicherungspflichtig, wenn sie durch monatliche Entgeltumwandlungsbeiträge finanziert werden. Die Änderung in der SvEV sollte nur die bisherige Rechtslage (Sozialversicherungsfreiheit bei Umwandlung von Sonderzahlungen) klarstellen.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 20 | ID 124377