05.02.2009 | Betriebliche Altersversorgung
Sozialversicherung bei Umwandlung laufenden Arbeitsentgelts
Ein Leser stellte uns folgende Frage: „Sind monatliche Entgeltumwandlungsbeiträge zu alten § 40b-Direktversicherungen aufgrund der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zum 1. Januar 2009 sozialversicherungsfrei, wie es zum Teil in Fachmedien vertreten wird?“
Unsere Antwort: Nein, § 40b-Direktversicherungsverträge sind weiterhin sozialversicherungspflichtig, wenn sie durch monatliche Entgeltumwandlungsbeiträge finanziert werden. Die Änderung in der SvEV sollte nur die bisherige Rechtslage (Sozialversicherungsfreiheit bei Umwandlung von Sonderzahlungen) klarstellen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 20 | ID 124377