01.09.2007 | Betriebliche Altersversorgung
Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ beschlossen, mit folgenden Eckpunkten:
- Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung soll in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. § 115 SGB IV wird aufgehoben.
- Das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften soll vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt werden. § 1b Abs. 1 Satz 1 Betriebsrentengesetz wird entsprechend geändert.
Beachten Sie: Der Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Dieser kann dazu Stellung nehmen, bevor das Gesetz das weitere parlamentarische Verfahren durchläuft. Den Gesetzesentwurf finden Sie im Online-Service (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 072669.
Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 146 | ID 112434