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  • 01.01.2006 | Betriebliche Altersversorgung

    Übertragung von Versorgungslasten bei Umstrukturierung

    Erteilt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Zusage für eine betriebliche Altersversorgung, geht die damit verbundene Versorgungslast bei einer Umstrukturierung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erwerber über. Dies ergibt sich von Gesetzes wegen. Es bedarf weder der Zustimmung des Arbeitnehmers noch des Pensions-Sicherungs-Vereins. Der Übergang wird auch nicht durch einen ausdrücklichen Widerspruch des Berechtigten verhindert. (BAG, Beschluss vom 22.2.2005, Az: 3 AZR 499/03) (Abruf-Nr. 053365)  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 3 | ID 87745