01.09.2006 | Betriebliche Altersversorgung
Verstößt Altersabstandsklausel gegen EU-Recht?
Verstößt eine „Altersabstandsklausel“ gegen EU-Recht, wonach die betriebliche Hinterbliebenenversorgung nicht gewährt wird, wenn der hinterbliebene Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger ist als der verstorbene ehemalige Arbeitnehmer? Diese Frage hat das BAG dem EuGH vorgelegt. (Beschluss vom 27.6.2006, Az: 3 AZR 352/05) (Abruf-Nr. 062093)
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 146 | ID 88090