01.09.2004 | BFH-Urteile
BMF veröffentlicht verbindliche BFH-Urteile im Internet
Auf der Internetseite des BMF befindet sich ab sofort eine Liste mit für allgemeinverbindlich erklärten BFH-Urteilen. Sie finden die Urteile unter der Internetadresse www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/BFH-Entscheidungen-.897.htm . Anders als bisher müssen die Finanzämter die so veröffentlichten Urteile sofort anwenden, nicht erst nach Abdruck im Bundessteuerblatt.
Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 146 | ID 110957