01.01.2006 | Bundesrat verabschiedet Gesetze
Umfangreiche Änderungen zum 1. Januar 2006
Kurz vor Jahresende hat der Bundesrat noch zahlreiche Gesetze beschlossen. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Änderungen zum 1. Januar 2006.
„Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“
Durch das „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ (Abruf-Nr. 053658) ändert zum 1. Januar 2006 Folgendes:
- Die Freibeträge für Abfindungen wurden gestrichen (§ 3 Nr. 9 EStG). Sie bleiben für vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche auf eine Abfindung erhalten. Das gilt gleichermaßen für Abfindungen auf Grund einer vor dem 1. Januar 2006 getroffenen Gerichtsentscheidung oder einer am 31. Dezember 2005 anhängigen Klage. In allen Fällen müssen die Abfindungen aber bis zum 31. Dezember 2007 zufließen.
- Der Freibetrag für Übergangsgelder und -beihilfen für Beamte und Soldaten wurde gestrichen (§ 3 Nr. 10 EStG). Er bleibt erhalten bei Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 und bei Zufluss bis zum 31. Dezember 2007. Das gilt gleichermaßen für Soldaten/innen auf Zeit, wenn das Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet wurde.
- Die Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtshilfen wurde abgeschafft (§ 3 Nr. 15 EStG). Entsprechende Zahlungen sind somit seit 1. Januar 2006 steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.
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