01.09.2005 | Bundesweit abgestimmte OFD-Verfügung
Wann ist die Papierform noch zulässig?
Für Anmeldezeiträume ab Juni 2005 muss die Lohnsteuer-Anmeldung grundsätzlich elektronisch abgegeben werden. Einem Vorstoß des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen zur Aussetzung dieser Verpflichtung hat sich das BMF nicht angeschlossen (Mai-Ausgabe 2005, Seite 85 und Juli-Ausgabe 2005, Seite 109).
Die OFD Chemnitz hat jetzt bekannt gegeben, wie künftig zu verfahren ist (bundesweit abgestimmte Verfügung vom 4.7.2005, Az: O 2000 – 56/13 – St 11; Abruf-Nr. 052082).
Abgabe in Papierform ohne Antrag auf Härtefall
Wird trotz fehlender Anerkennung als Härtefall die Anmeldung weiterhin in Papierform abgegeben, soll die Abgabe als entsprechender Härtefall-antrag angesehen werden, dem das Finanzamt nicht förmlich zuzustimmen braucht.
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