01.04.2004 | Der Entwurf zum Alterseinkünftegesetz liegt vor
Das sind die neun wichtigsten Punkte!
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist derzeit in der parlamentarischen Diskussion. Das Gesetz soll die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu regeln und zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Was sich ändern soll, haben wir nachfolgend für Sie in neun Punkten zusammengefasst.
Beachten Sie: Das Gesetz muss noch die parlamentarischen Hürden nehmen. In einer ersten Stellungnahme hat der Bundesrat den Gesetzentwurf kritisiert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 entschieden: Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar (Urteil vom 6.3.2002, Az: 2 BvL 17/99; Abruf-Nr. 020306 ). In diesem Urteil hat das Gericht den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung dieser Pflicht nach.
Die wichtigsten Regelungen des Alterseinkünftegesetzes lassen sich in den neun folgenden Punkten zusammenfassen:
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge werden schrittweise nachgelagert besteuert. Altersvorsorgebeiträge werden steuerlich entlastet und die darauf beruhenden Renten stärker besteuert.
Als Sonderausgaben beschränkt abziehbar werden die Beiträge zu Leibrentenversicherungen sein, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, vererblich, veräußerlich, übertragbar oder kapitalisierbar sind. Das betrifft gesetzliche Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungen und neu zu entwickelnde private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen. In der Endstufe können bis zu 20.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar sein.
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