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  • 01.08.2007 | Dienstwagen

    Fahrten zur Arbeitsstätte ausschließlich mit der Bahn

    Arbeitnehmer mit Dienstwagen müssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch dann 0,03 Prozent des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer versteuern, wenn sie ausschließlich mit der Bahn zur Arbeit fahren. Nach Ansicht des FG Hessen müssen die Nachteile aus der pauschalierten Wertermittlung in Kauf genommen werden, da alternativ die Möglichkeit bestehe ein Fahrtenbuch zu führen. Geklagt hatte ein Bankangestellter, der geltend machte, dass er seinen Dienstwagen nur privat und für Dienstreisen nutze. Zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte sei er ausschließlich mit der Bahn gefahren, was er anhand einer auf ihn ausgestellten Jahreskarte belegte. 

    Beachten Sie: Mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (Az: VI B 53/07) versucht der Bankangestellte eine Überprüfung der Entscheidung durch den BFH zu erreichen. (Urteil vom 26.3.2007, Az: 11 K 1844/05)(Abruf-Nr. 072094

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 127 | ID 110372