01.10.2004 | Dienstwagen
Kein Auskunftsanspruch über Fahrzeugkosten
Ein Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber keinen Auskunftsanspruch über die tatsächlichen Kosten seines Dienstwagens, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung nach der "Ein-Prozent-Regelung" versteuert. Dies geht aus einem Urteil des LAG Hamm hervor. Der klagende Arbeitnehmer wollte gegenüber dem Finanzamt einen geringeren privaten Nutzungsanteil geltend machen. Trotz der Nähe zum Arbeitsverhältnis sei der Arbeitgeber nach Treu und Glauben nicht zu dieser Auskunft verpflichtet, meint das LAG. Der Arbeitnehmer könne die Gesamtkosten des Fahrzeuges für das Finanzamt auf andere Weise nachvollziehbar machen. Das LAG verkennt dabei, dass nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG nur die tatsächlichen Belege den Nachweis geringerer privater Nutzung zulassen. (Urteil vom 25.2.2004, Az: 14 Sa 1849/03; Abruf-Nr. 042235 )