05.08.2009 | Dienstwagen
Keine Privatnutzung des Dienstwagens bei längerer Krankheit
Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung haben weiterhin arbeitsunfähige Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die private Nutzung ihres Dienstwagens. Der Arbeitgeber kann nach Ansicht des ArbG Stuttgart in einem solchen Fall den Firmenwagen zurückverlangen.
Beachten Sie: Der Arbeitnehmer hat gegen das Urteil Berufung beim LAG Baden-Württemberg (Az: 15 Sa 25/09) eingelegt. (Urteil vom 25.2.2009, Az: 20 Ca 1933/08)(Abruf-Nr. 091712)
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 131 | ID 128969