05.06.2009 | Dienstwagen
Kosten für Umrüstung auf Gasbetrieb erhöhen geldwerten Vorteil
Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb erhöhen die Bemessungsgrundlage für die „Ein-Prozent-Regelung“. Sie sind als Kosten der Sonderausstattung zu beurteilen, hat das FG Münster entschieden. Dem Einwand des Arbeitgebers, für die Umrüstung seien eigenbetriebliche Interessen (Kostensenkung) ausschlaggebend gewesen, erteilten die Richter eine Absage. Auch komme es nicht auf den unmittelbaren Nutzen des Arbeitnehmers aus der Umrüstung an. Denn die typisierende „Ein-Prozent-Regelung“ knüpfe an den objektiven Wert des Fahrzeugs an.
Beachten Sie: Gegen die Entscheidung des FG Münster wurde Revision eingelegt, sodass der BFH (Az: VI R 12/09) die Sache endgültig entscheiden wird. (Urteil vom 23.1.2009, Az: 10 K 1666/07 L)(Abruf-Nr. 091146)