05.08.2009 | Dienstwagen
Mitnahme anderer Arbeitnehmer keine Sammelbeförderung
Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen unter der Auflage überlassen, dass er andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnimmt, muss er trotzdem einen geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer) versteuern. Das hat der BFH entschieden. Das FG Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen. (Urteil vom 29.1.2009, Az: VI R 56/07)(Abruf-Nr. 091710)
Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen unter der Auflage überlassen, dass er andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnimmt, muss er trotzdem einen geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer) versteuern.
Quelle:
Ausgabe 08 / 2009 | Seite 127 | ID 128957
Ausgewiesene Steuerexperten machen Sie alle 14 Tage mit einem aktuellen steuerlichen Thema vertraut.
Mehr Videos
Facebook
Werden Sie jetzt Fan der LGP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
Zu Facebook
Ihr Newsletter für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Einzigartige Verzahnung der Themen
- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
- entgeltbezogenes Arbeitsrecht