09.04.2010 | Dienstwagen
Schadenersatz für Entziehung des Dienstwagens ist Arbeitslohn
Muss der Arbeitgeber Schadenersatz zahlen, weil ein Arbeitnehmer den vertraglich zugesagten Dienstwagen nicht mehr privat nutzen konnte, handelt es sich um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. In dem vom FG Köln entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich und musste wieder eingestellt werden. Weil er zwischenzeitlich seinen Dienstwagen hatte abgeben müssen, forderte er von seinem Arbeitgeber Schadenersatz. Das Arbeitsgericht gab ihm Recht. Nach Ansicht des FG Köln treten die Schadenersatzleistungen aber an die Stelle der ursprünglich als Lohnbestandteil vereinbarten Privatnutzung. (rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2009, Az: 7 K 3651/08)(Abruf-Nr. 100725)
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 55 | ID 134870