01.02.2006 | Dienstwagen
Übernahme von Straßengebühren und ADAC-Schutzbrief
Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für private Fahrten mit dem Dienstwagen und Aufwendungen für einen ADAC-Schutzbrief sind nicht durch die „Ein-Prozent-Regelung“ abgegolten, entschied der BFH.
Beachten Sie: Auch bei der Ermittlung der tatsächlichen auf Privatfahrten entfallenden Kosten durch ein Fahrtenbuch, führt die Übernahme der Kosten in voller Höhe zu Arbeitslohn, wenn sie auf Privatfahrten anfallen (Urteil vom 14.9.2005, Az: VI R 37/03)(Abruf-Nr. 053192)
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 20 | ID 87801