06.07.2009 | Dienstwagen
Wenige Fahrten zur Arbeitsstätte - neues Verfahren anhängig
Das FG Hessen hat erneut entschieden, dass bei monatlich deutlich weniger als 15 Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte nicht die 0,03-Prozent zu versteuern sind. Vielmehr sind pro Fahrt 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer anzusetzen (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG).
Beachten Sie: Die Finanzverwaltung will die BFH-Rechtsprechung zum (Nicht-)Anwenden des 0,03-Prozent-Zuschlags bei wenigen Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeit nicht anerkennen. Entsprechende Urteile werden deshalb mit einem Nichtanwendungserlass belegt (siehe zuletzt Ausgabe 5/2009, Seite 73). Gegen das Urteil des FG Hessen wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI B 50/09). Der BFH bekommt somit Gelegenheit, sich erneut zu diesem Thema zu äußern. (Urteil vom 16.3.2009, Az: 11 K 3700/05)(Abruf-Nr. 091505)