01.07.2005 | Dienstwohnungen
Rabattfreibetrag auch bei Vermietung einer Hausmeisterwohnung möglich
Der Rabattfreibetrag kann auch bei der Vermietung einer Hausmeisterwohnung angewendet werden, wenn der Arbeitgeber Wohnungen in gleichem Umfang an Dritte vermietet. Zu diesem Ergebnis kommt der BFH (Urteil vom 16.2.2005, Az: VI R 46/03; Abruf-Nr. 051425).
Sachverhalt
Eine Stadt hatte den geldwerten Vorteil aus der Vermietung einer Dienstwohnung eines städtischen Schulhausmeisters ermittelt. Dabei wendete sie zu Gunsten des Hausmeisters den Rabattfreibetrag und den Bewertungsabschlag nach § 8 Abs. 3 EStG an. Die Stadt verfügte über mehrere Dienstwohnungen, wovon aber nur eine Wohnung an fremde Dritte vermietet wurde. Das Finanzamt wollte den Rabattfreibetrag nicht gewähren, weil die Voraussetzung „nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer erbracht“ nicht erfüllt gewesen sei.
Entscheidung des BFH
Dem widersprach jetzt der BFH. Zwar muss das Produkt, auf welches der Rabatt gewährt wird, nicht zum üblichen Geschäftsgegenstand des Arbeitgebers gehören. Die besondere Rabattbesteuerung des § 8 Abs. 3 EStG kann daher bei verbilligter Wohnungsüberlassung auch dann zum Zuge kommen, wenn der Arbeitgeber kein Wohnungsunternehmen betreibt. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber Wohnungen wie die des Hausmeisters zumindest in gleichem Umfang auch an Dritte vermietet.
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