09.04.2010 | Doppelte Haushaltsführung
SV-Pflicht bei Entgeltumwandlung in steuerfreien Zuschuss
Wird Arbeitslohn in einen steuerfreien Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung umgewandelt, bleibt der Zuschuss sozialversicherungspflichtig. Das hat das LSG Hessen entschieden. Im Urteilsfall hatte ein Arbeitgeber seiner Angestellten zwei Jahre lang einen Bruttolohn von rund 500 Euro sowie einen steuerfreien Zuschuss für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 700 Euro pro Monat gezahlt. Der Zuschuss für die doppelte Haushaltsführung müsse zwar nicht versteuert werden. Sozialversicherungsfrei sei er aber nur, wenn er zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werde. Davon könne - so das LSG - bei einem Bruttolohn von weniger als 500 Euro für eine in Vollzeit tätige Steuerfachgehilfin nicht ausgegangen werden. Auch für den Steuerberater und seine Angestellte sei dieser Lohn offensichtlich nicht adäquat gewesen. Denn im ersten Monat ihrer Tätigkeit habe sie noch 1.100 Euro (brutto) und zwei Jahre später (im Urteilsfall galt für die doppelte Haushaltsführung noch die Zwei-Jahres-Frist) knapp 1.600 Euro (brutto) erhalten - ohne den Zuschuss. (rechtskräftiger Beschluss vom 13.1.2010, Az: L 1 KR 128/08)(Abruf-Nr. 100442)