01.03.2004 | Ehegatten-Arbeitsvertrag
Rückgängigmachung der Lohnsteuer-Pauschalierung
Eine Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40a EStG kann auch bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis rückgängig gemacht werden, ohne dass ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Das hat der BFH entschieden. Ein Wechsel kann vorteilhaft sein, wenn die Erfassung des Arbeitslohns bei der Einkommensteuerveranlagung günstiger ist als die Pauschalbesteuerung. Das ist der Fall, wenn der Lohn unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt. Ein Wechsel ist aber nur für das ganze Jahr möglich. (Urteil vom 26.11.2003, Az: VI R 10/99; Abruf-Nr. 040205 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 38 | ID 110876