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  • 01.12.2006 | Einkommensabhängige Ersatzleistung

    Die wichtigsten Fakten zum neuen Elterngeld

    von Rechtsanwalt Martin Hassel, Kanzlei Dr. Schmidt und Partner,Koblenz/Dresden/Oberhausen/Weimar

    Zum 1. Januar 2007 kommt das neue Elterngeld („Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz“ [BEEG]; Abruf-Nr. 062947). Die neue Form der Familienförderung soll vor allem die finanziellen Einbußen von berufstätigen Eltern ausgleichen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Fakten zum neuen Elterngeld vor und erläutern Ihnen die Neuerungen im Bereich der Elternzeit, die ebenfalls zum 1. Januar 2007 in Kraft treten werden. 

    Wer kann das neue Elterngeld erhalten?

    Das neue Elterngeld gibt es für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Für alle anderen Kinder gibt es weiterhin das bisherige Erziehungsgeld. 

     

    Anspruchsberechtigt sind sowohl Arbeitnehmer und Selbstständige als auch Personen, die überhaupt keine Erwerbstätigkeit ausüben. Anspruch auf Elterngeld hat, wer  

    • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
    • mit einem Kind in einem Haushalt lebt,
    • dieses Kind selbst betreut und erzieht und
    • keine oder eine Erwerbstätigkeit mit höchstens 30 Wochenstunden ausübt.

     

    Unser Tipp: Auch Adoptiv- und Pflegeeltern und Eltern mit Wohnsitz im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen das Elterngeld erhalten (§ 1 Abs. 2bis 4 BEEG).  

    Höhe und Bezugsdauer des Elterngeldes