01.12.2005 | Einsatzwechseltätigkeit
Neue Regeln bei der Einsatzwechseltätigkeit
Die Regelungen zur Entfernungspauschale und zur doppelten Haushaltsführung sind nur bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzuwenden. Das hat der BFH in mehreren Urteilen entschieden. Das BMF hat die Finanzämter jetzt angewiesen, diese Rechtsprechung in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Damit besteht bis einschließlich des Jahres 2005 ein Wahlrecht zwischen den neuen Regelungen und den bisher geltenden Anweisungen. Ab dem Jahr 2006 gilt dann nur noch das BMF-Schreiben. (Schreiben vom 26.10.2005, Az: IV C 5 – S 2353 – 211/05; Abruf-Nr. 053165).
Unser Tipp: Der „WISO-SteuerBrief“ erläutert in der Dezember-Ausgabe ausführlich, welche Arbeitnehmer von der neuen Rechtsprechung profitieren und welche mit den bisherigen Regeln besser fahren. Sie finden den Beitrag im Online-Service (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 053286.