01.11.2004 | Einsatzwechseltätigkeit
Wochenendfahrgeld der Montagearbeiter
Montagearbeiter bei Fernmontagen bis 180 km haben nur für tatsächlich durchgeführte Wochenendheimreisen Anspruch auf das Wochenendfahrgeld. Das LAG Hamm begründet seine Entscheidung wie folgt: § 6.3 BMTV sehe im Wochenendfahrgeld keine Aufwendungspauschale. Nur der Entfernungskilometersatz sei pauschaliert. Dagegen sei die Fernauslöse ausdrücklich als Pauschalerstattung geregelt. Außerdem seien die Wochenendheimreisen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Diese Unterscheidung zeige den Willen, das Wochenendfahrgeld nur für tatsächliche Heimfahrten zu gewähren.
In der Praxis bedeutet das: Der Montagearbeiter muss nachweisen, an welchen Wochenenden (genaues Datum) er nach Hause gefahren ist. Als Nachweise kommen unter anderem in Betracht:
die Aussage von Zeugen, |
ein eingelöstes Ticket für Bus oder Bahn, |
die bestätigte Teilnahme an einer Veranstaltung am Wohnort. |
(Urteil vom 9.6.2004, Az: 18 Sa 1411/03; Abruf-Nr. 042730 )
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