01.07.2005 | Elektronische Steuer-Anmeldungen
Rolle rückwärts bei der elektronischen Steuer-Anmeldung
Für nach dem 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume muss die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatz- und Lohnsteuer) wieder elektronisch erfolgen. Nach Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands hat das BMF die bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung nicht verlängert. Das BMF teile nicht die Bedenken, dass sich die ausschließlich elektronische Abgabe der (Vor-)Anmeldungen nicht mit der Abgabenordnung in Einklang bringen lässt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass zurückgenommen.
Unser Tipp: Die Abgabe in Papierform ist aber weiterhin in Härtefällen möglich. Sehen Sie dazu die Entscheidung des FG Hamburg in der Mai-Ausgabe 2005, Seite 85.
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 109 | ID 88004