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  • 10.12.2010 | ELENA-Verfahren

    ELENA-Verfahren auf 2014 verschoben: Was heißt das?

    Überall konnten Sie lesen, die Bundesregierung habe die Einführung des umstrittenen Elektronischen Einkommensnachweises ELENA ausgesetzt. Das Verfahren käme den Behörden zu teuer und belaste den Mittelstand, das habe die Testphase gezeigt. Doch was bedeutet die „Aussetzung“ für Arbeitgeber? Klar ist nur, dass der verpflichtende Datenabruf, der zum 1. Januar 2012 starten sollte, frühestens am 1. Januar 2014 beginnen wird. Wie sich die „Aussetzung“ auf die seit 1. Juli 2010 bestehende Pflicht der Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung der Daten auswirken wird, war bei Redaktionsschluss dagegen noch nicht geklärt. Hier bleibt abzuwarten, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das die Federführung in diesem Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übernommen hat, weiter vorgehen wird. Wir werden berichten, sobald es etwas Neues gibt.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 199 | ID 140799