06.05.2010 | ELENA-Verfahren
Verfassungsbeschwerde gegen ELENA-Verfahren eingereicht
Ende März wurde gegen den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA-Verfahren) Verfassungsbeschwerde eingereicht. Initiator ist eine Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation (www.foebud.org), die beim BVerfG Aktenordner mit rund 22.000 Vollmachten von Bürgern abgegeben hat.
Hintergrund: Durch das ELENA-Verfahren werden seit 2010 jeden Monat persönliche und zum Teil sensible Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle gemeldet. Wenn 2012 der Regelbetrieb von ELENA startet, können die Daten für die Bewilligung von Anträgen auf Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld) abgefragt werden (mehr dazu in „Löhne und Gehälter professionell“ 2/2010, Seite 27). Datenschützer befürchten Sicherheitslücken und wollen die Datenbank deshalb verhindern. Rückenwind erhalten sie durch ein aktuelles Urteil des BVerfG, das die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Ausgestaltung für verfassungswidrig hält (Urteil vom 2.3.2010, Az: 1 BvR 256/08, 263/08 und 586/08; Abruf-Nr. 101363).