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  • 06.04.2009 | Elternzeit

    Betriebszugehörigkeitszulage - Berücksichtigung einer Elternzeit

    Eine zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlte tarifliche Betriebszugehörigkeitszulage darf Elternzeiten unberücksichtigt lassen, wenn mit der Zulage ein Zuwachs an Erfahrungswissen honoriert werden soll. Das hat das BAG entschieden. Elternzeiten sind - anders als Mutterschutzzeiten - keine Beschäftigungszeiten. Die Nichtberücksichtigung stellt auch keine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, weil das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in dieser Zeit eine Anspruchsminderung rechtfertigt. Denn nur im Rahmen eines tatsächlich vollzogenen Arbeitsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer berufliche Erfahrungen, für die er besonders honoriert werden soll. (Urteil vom 21.5.2008, Az: 5 AZR 187/07)(Abruf-Nr. 090606)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 58 | ID 125926