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    LGP Löhne und Gehälter professionell

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    Praktiker in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen sich in lohn­steuerlichen Fragen genauso auskennen wie in der Sozial­versicherung und im entgeltbezogenen Arbeitsrecht. LGP Löhne und Gehälter professionell spart Ihnen hier wertvolle Zeit: Statt aufwendig in verschiedenen Quellen zu suchen, erhalten Sie alle Informationen aus einer Hand – kompakt, praxisnah und auf den Punkt gebracht.

    06.04.2009 | Elternzeit

    Betriebszugehörigkeitszulage - Berücksichtigung einer Elternzeit

    Eine zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlte tarifliche Betriebszugehörigkeitszulage darf Elternzeiten unberücksichtigt lassen, wenn mit der Zulage ein Zuwachs an Erfahrungswissen honoriert werden soll. Das hat das BAG entschieden. Elternzeiten sind - anders als Mutterschutzzeiten - keine Beschäftigungszeiten. Die Nichtberücksichtigung stellt auch keine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, weil das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in dieser Zeit eine Anspruchsminderung rechtfertigt. Denn nur im Rahmen eines tatsächlich vollzogenen Arbeitsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer berufliche Erfahrungen, für die er besonders honoriert werden soll. (Urteil vom 21.5.2008, Az: 5 AZR 187/07)(Abruf-Nr. 090606)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 58 | ID 125926

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