01.04.2007 | Erste Entscheidungen der Finanzgerichte
Neue Entfernungspauschale verfassungswidrig?
Im Streit um die ab 2007 gekürzte Entfernungspauschale ist die erste Runde eingeläutet. Das FG Niedersachen und das FG Saarland bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der neuen Entfernungspauschale.
Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht
Der 8. Senat des FG Niedersachsen und das FG Saarland haben entsprechende Verfahren ausgesetzt und das BVerfG angerufen. Begründung: Die Neuregelung verletze das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Der Gesetzgeber lasse Kosten, die für viele Steuerpflichtige zwangsläufig seien, um Arbeitseinkommen zu erzielen, nicht mehr zum Abzug zu. Die in der Gesetzesbegründung angeführte Konsolidierung des Haushalts sei kein ausreichend sachlicher Grund. Zudem verstoße die Regelung gegen den in Art. 6 Abs.1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie, da in Fällen, in denen beide Ehegatten erwerbstätig sind, die Wahl des Wohnsitzes nicht allein durch private Erwägungen beeinflusst werde.
- FG Niedersachsen: Beschluss vom 27.2.2007, Az: 8 K 549/06; Abruf-Nr. 070852;Aktenzeichen BVerfG 2 BvL 1/07.
- FG Saarland: Beschluss vom 22.3.2007; Az: 2 K 2442/06; Abruf-Nr. 071164; Aktenzeichen BVerfG liegt noch nicht vor.
Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Der 7. Senat des FG Niedersachsen geht noch weiter. Er hat in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung) das Finanzamt verpflichtet, die ungekürzte Entfernungspauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen (Beschluss vom 2.3.2007, Az: 7 V 21/07; Abruf-Nr. 070876).
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