01.09.2005 | Erziehungsgeld
Anspruch auch für Beamte der Europäischen Gemeinschaft
Einer in Deutschland wohnenden Ehefrau eines in Luxemburg bei der Europäischen Gemeinschaft (EG) tätigen deutschen Beamten steht grundsätzlich Erziehungsgeld zu, entschied das BSG. Im Urteilsfall waren die Eheleute deutsche Staatsangehörige und hatten ihren Wohnsitz in Deutschland. Das Gehalt des Ehemanns umfasste neben dem Grundbetrag eine Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder. Das LSG Rheinland-Pfalz verneinte in der Vorinstanz wegen der gewährten Vorrechte einen Anspruch auf Erziehungsgeld. Nach Ansicht der BSG stehen dem Anspruch auf Erziehungsgeld aber weder deutsche noch europarechtliche Rechtsvorschriften entgegen. Das LSG muss jetzt prüfen, ob die geltenden Einkommensgrenzen eingehalten wurden. (Urteil vom 10.2.2005, Az: B 10 EG 1/03 R) (Abruf-Nr. 051707)