01.09.2004 | Erziehungsgeld
Erziehungsgeld für in den Niederlanden lebende Frau
Eine in den Niederlanden lebende niederländische Staatsangehörige hat Anspruch auf deutsches Erziehungsgeld, wenn ihr Ehemann in Deutschland beschäftigt ist. Das gilt auch, wenn die Frau selbst als Arbeitnehmerin den niederländischen Rechtsvorschriften unterliegen würde.
Im Urteilsfall wohnte das Ehepaar in den Niederlanden. Beide Ehepartner waren niederländische Staatsangehörige. Die Frau arbeitete 16 Wochenstunden in den Niederlanden, ihr Ehemann in Deutschland. Anlässlich der Geburt ihres Sohnes bezog die Frau für 16 Wochen niederländisches Wochengeld. Durch die Beschäftigung des Ehemanns in Deutschland hat sie zudem Anspruch auf deutsches Erziehungsgeld. (BSG, Urteil vom 27.5.2004, Az: B 10 EG 1/04 R; Abruf-Nr. 042209 )
Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 146 | ID 110958