09.11.2009 | Fahrtkosten
Entfernung Wohnung/Arbeitsstätte - Straßenkilometer zählen
Eine längere Strecke als die kürzeste Straßenverbindung kann nur angesetzt werden, wenn es sich um eine Straßenverbindung handelt, die auch tatsächlich genutzt wird. Der Ansatz einer längeren Schienenverbindung ist nach Ansicht des FG Baden-Württemberg nicht möglich, auch wenn der Arbeitnehmer tatsächlich mit dem schienengeführten Verkehrsmittel die längere Strecke fährt (rechtskräftiges Urteil vom 30.3.2009, Az: 4 K 5374/08; Abruf-Nr. 092182).
Unser Tipp: Bei nicht schienengeführten öffentlichen Verkehrsmitteln (zum Beispiel Bus) kann die längere verkehrsgünstigere Straßenverbindung dagegen angesetzt werden (BMF, Schreiben vom 31.8.2009, Az: IV C 5 - S 2351/09/10002; Abruf-Nr. 092952).
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 181 | ID 131388