06.07.2009 | Fahrtkosten
Keine Entfernungspauschale für Flugstrecken
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber aus verkehrs- und umweltpolitischen Motiven Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen hat. Flüge zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte können somit weiterhin nur in Höhe der tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden. (BFH, Urteil vom 26.3.2009, Az: VI R 42/07).(Abruf-Nr. 091926)
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber aus verkehrs- und umweltpolitischen Motiven Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen hat.
Quelle:
Ausgabe 07 / 2009 | Seite 110 | ID 128291
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