04.12.2009 | Fahrtkosten
Tatsächliche Kosten und Entfernungspauschale an einem Tag
Ein Arbeitnehmer kann auch innerhalb eines Tages für einen Teil der Wegstrecke zur Arbeit die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen und für den anderen Teil die tatsächlichen Kosten (zum Beispiel die Monatskarte für die Straßenbahn). Das hat der BFH entschieden (Urteil vom 26.3.2009, Az: VI R 25/08; Abruf-Nr. 092928). Er entwickelt damit seine Rechtsprechung zur Günstigerprüfung fort, wonach ein Arbeitnehmer für jeden Tag entscheiden kann, ob er die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ansetzt (Urteil vom 11.5.2005, Az: VI R 40/04; Abruf-Nr. 052005).
Wichtig: Erfreulich ist, dass das BMF die positive Rechtsprechung in seinem aktuellen Schreiben zur Entfernungspauschale sofort umgesetzt hat (Schreiben vom 31.8.2009, Az: IV C 5 - S 2351/09/10002; Abruf-Nr. 092952).